Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für die vom Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie durchgeführte berufsbegleitende Weiterbildung zum Reittherapeuten.

§1 Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur Weiterbildung bedarf es grundsätzlich beruflicher wie auch reiterlicher Fähigkeiten und Qualifikationen. Diese sind in unserem Curriculum genau beschrieben und sind unbedingte Voraussetzungen für die Teilnahme. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Weiterbildung besteht nicht. Sonderzulassungen können von der Institutsleitung vorgenommen werden.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Anmeldeformulare sind zusammen mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich (per Post, oder E-Mail) an das Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie – Wahner Str.8a – 49762 Renkenberge oder info@epona-ausbildungsinstitut.de zu richten. Die Anmeldung wird verbindlich, sobald Sie eine vertragliche Zusicherung eines Weiterbildungsplatzes erhalten.

§3 Verpflichtungen des Ausbilders

1. Die Weiterbildung findet statt in Form einer Wochenendausbildung ( 10 Blockwochenende 2 Tagen (SA-SO) und einem extra Tag an einem Wochenende) oder als Blockwochenausbildung (4 Wochen von Mo-FR und ein Prüfungswochenende). Der Zeitraum für die Wochenendausbildung beträgt 12 Monate und die Blockwochenausbildung 9 Monate. Die Weiterbildung beinhaltet theoretische und praktische Unterrichtsstunden.

2. Das Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie behält sich vor, Änderungen und Wechsel von Modulen sowie Dozenten vorzunehmen, wobei das Unterrichtsziel nicht geändert werden darf. Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl (mind. 4 Teilnehmer) oder aus Gründen höherer Gewalt den Beginn der Weiterbildung zeitlich zu verschieben oder ganz abzusagen. In einem solchen Fall steht es dem Teilnehmer / der Teilnehmerin frei, entweder die Rückzahlung der Kursgebühr oder aber die Teilnahme an einem nachfolgenden Lehrgang zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers entsteht hierdurch nicht.

3. Jedem Teilnehmer / jeder Teilnehmerin wird ein ausführliches Unterrichtsskript zu Verfügung gestellt.

4. Nach Abschluss der Weiterbildung wird das Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ermöglichen, die institutsinterne theoretische und praktische Prüfung abzulegen und ihm / ihr – bei Bestehen der Prüfungen – die erfolgreiche Teilnahme an dem Weiterbildungslehrgang zertifizieren.

5. Sollte der Teilnehmer / die Teilnehmerin eine Prüfung nicht bestehen, so wird ihm die Möglichkeit eingeräumt, die Prüfung erneut abzulegen. Jede nicht bestandene Prüfung kann maximal zwei Mal nachgeprüft werden. Der Teilnehmer verpflichtet

Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie Lena Jansen

Lena Jansen Volksbank Emstal

Wahner Str. 8a IBAN: DE49280699910002445700

49762 Renkenberge BIC: GENODEF1LTH

sich, spätestens 14 Tage vor einer Wiederholungsprüfung eine Prüfungsgebühr in

Höhe von 300,- € durch Überweisung zugunsten vorstehender Bankverbindung zu bezahlen.

§ 4 Verpflichtungen des Teilnehmers / der Teilnehmerin

1. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung zum Reittherapeuten zu erfüllen.

2. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat mit der Anmeldung, spätestens jedoch unverzüglich auf Anforderung des Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie, Nachweise über die zeitnahe Absolvierung eines Ersten Hilfe Kurses und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (bzw. einen Strafregisterauszug) beizubringen.

3. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, die vermittelten theoretischen und praktischen Inhalte, gewissenhaft zu erlernen, sowie die geforderten Videodokumentationen, die Facharbeit und das Praktikum sorgfältig anzulegen und anzufertigen.

4. Zu Präsenzveranstaltungen und Prüfungen hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu erscheinen. Unverschuldetes Versäumen von Präsenz- und Prüfungsveranstaltungen hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin (etwa im Fall von Krankheit) durch geeignete Nachweise zu belegen. In diesem Fall kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin in Absprache mit dem Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie die versäumten Unterrichtsinhalte binnen eines angemessenen Zeitraums nachholen.

5. Die Kursgebühr in Höhe von € 4.500 ist entweder in einer Summe oder in Ratenzahlung 3 / 6 / 12 Monate bis nach Ausstellung der Rechnung durch Überweisung auf das Bankkonto zu bezahlen.

§ 5 Rücktritt und Stornogebühren

1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich einzureichen und ist bis 8 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Bei einem Rücktritt bis zu diesem Termin wird eine Stornogebühr in Höhe der Anzahlung fällig. Im Fall eines Rücktritts bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn sind 25 %, bis zu 4 Wochen 50 %, bis zu 2 Wochen 75 % und nach diesem Zeitpunkt 100% der vereinbarten Kursgebühr fällig. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer / der Teilnehmerin ein/e Ersatzteilnehmer(in) genannt wird, der den Zulassungsvoraussetzungen entspricht und die Kursgebühr bezahlt.

2. Der Rücktritt bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie.

3. Ein Rücktritt nach Kursbeginn ist möglich, jedoch hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der gesamten Kursgebühr.

§ 6 Haftung

Eine Haftung des Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie, seiner Vertreter und

Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen, soweit Schäden nicht auf einer grob

fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Er haftet nicht bei

Beschädigungen, Verlust und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder

Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie Lena Jansen

Lena Jansen Volksbank Emstal

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Kraftfahrzeuge.

§ 7 Urheberrechte Die dem Teilnehmer /in ausgehändigten Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und bei vorzeitigem Abbruch der Weiterbildung, auf eigene Kosten, an den Veranstalter zurückzugeben. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

§ 8 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Sinne des BDSG genutzt. Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen. Die Daten werden dennoch gespeichert solange Sie sich in einem rechtlichen Vertragsverhältnis mit uns befinden.

§ 9 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Papenburg. [Stand: 06. März 2024]

§ 10 Anerkennung der AGBs

Mit der Unterschriebenen Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese AGBs bedingungslos an.

Epona Ausbildungsinstitut Reittherapie

Lena Jansen

Geschäftsführerin

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.